Ganz gleich ob Kleinstadt oder Großstadt, Neubau oder Altbau: Wer eine Eigentumswohnung verkaufen möchte, sollte diesen Schritt gut planen und genau vorbereiten, damit er einen angemessenen Preis erzielt und sich nicht unnötig viel Arbeit macht. Was es alles zu bedenken gibt, lesen Sie bei immowissen.com nach! Vielleicht helfen Ihnen unsere Informationen auch bei der Entscheidung, ob Sie den Verkauf selbst durchführen oder lieber einen Immobilienmakler damit beauftragen möchten.
Vor dem Verkauf den Wert ermitteln
Sobald die Entscheidung gefallen ist, dass Sie Ihre Eigentumswohnung verkaufen möchten, gehen Sie am besten gut organisiert ans Werk. Zu den ersten Schritten gehört, dass Sie sich eine möglichst genaue Vorstellung vom Wert Ihrer Eigentumswohnung verschaffen, um den möglichen Verkaufspreis korrekt einschätzen zu können. Eine erste Größenordnung ermitteln Sie schnell und einfach mit einem Online-Rechner, für ein detailliertes Gutachten können Sie einen Immobilienmakler oder einen anderen Sachverständigen beauftragen. Die wesentlichen Faktoren bei der Wertermittlung sind die Lage und der Zustand Ihrer Wohnung. Zur Lage zählt das direkte Wohnumfeld, aber auch die weitere Umgebung sowie die Verkehrsanbindung. In den Bereich Zustand und Ausstattung gehören Größe und Art der Wohnung, Bausubstanz, Baujahr, Sanierungsbedarf und vieles mehr. Die Immobilienpreise insgesamt sind übrigens von Stadt zu Stadt sehr unterschiedlich, sodass eine gute Kenntnis des örtlichen Immobilienmarktes Voraussetzung für die Wertermittlung ist.
Planen Sie, Ihre Eigentumswohnung zu verkaufen, spielt bei der Wertermittlung natürlich auch die Frage eine Rolle, ob die Wohnung mit einer Grundschuld belastet ist. Eine solche können Sie entweder ablösen oder aber der Käufer übernimmt sie – was sich dann auch im Kaufpreis niederschlägt.
Diese Unterlagen brauchen Sie, wenn Sie Ihre Eigentumswohnung verkaufen
Um eine Eigentumswohnung zu verkaufen, sind verschiedene Unterlagen und Nachweise nötig. Zum Beispiel sind Sie verpflichtet, einem Kaufinteressenten gegenüber Ihre Angaben zu Ausstattung und Modernisierungen belegen zu können. Sie müssen ihm einen Energieausweis vorlegen und sich darauf einstellen, viele Fragen zur Wohnung selbst, aber auch zum Gemeinschaftseigentum zu beantworten. Auch wenn Sie einen Immobilienmakler damit beauftragen, Ihre Eigentumswohnung zu verkaufen, ist es nötig, dass Sie diese Unterlagen übrigens zusammentragen. Der Makler kann Sie dabei jedoch unterstützen und Ihnen sagen, worauf genau es ankommt.
Zu den erforderlichen Unterlagen für das Verkaufen einer Eigentumswohnung gehören beispielsweise der Grundbuchauszug, die Teilungserklärung bezüglich des geteilten Eigentums an Grundstück und Haus, Grundrisse und Bauzeichnungen, Belege über Modernisierungsmaßnahmen, Nachweise von Versicherungen, Protokolle von Eigentümerversammlungen, Abrechnungen zum Hausgeld, der Energieausweis und – falls die Wohnung vermietet ist – der Mietvertrag. Für ein ansprechendes Exposé sollten Sie außerdem einige aussagekräftige Fotos von der Wohnung machen oder machen lassen.
Noch ein paar wichtige Kleinigkeiten
Der erste Eindruck zählt! Wenn Sie Ihre Eigentumswohnung verkaufen möchten und Interessenten gefunden haben, geht es an die Besichtigungen: Räumen Sie die Wohnung hierfür auf und machen Sie sauber! Leer oder mit ein paar dekorativen Möbeln, die die Fantasie des Käufers anregen, kommt die Wohnung besser zur Geltung als vollgestopft mit persönlicher Einrichtung. Wohnen Mieter in der Wohnung, müssen Sie Besichtigungstermine langfristig mit diesen absprechen. Manchmal stellt sich die Frage nach nötigen Schönheitsreparaturen. Hier kommt es auf den Einzelfall an. Denn natürlich erhöht sich der Kaufpreis, wenn die Wohnung in einwandfreiem Zustand ist, aber ob die Kosten für Renovierungsarbeiten tatsächlich wieder ausgeglichen werden, ist unklar. Im Rahmen einer Immobilienbewertung sollten Sie sich mit dieser Frage an den Gutachter wenden und sich individuell beraten lassen.
Der Verkaufsakt
Steht der Käufer fest, kommen die gesetzlichen Vorgaben ins Spiel: Ein Immobilienverkauf ist nur rechtskräftig, wenn er notariell beurkundet ist, und das Eigentum geht erst mit dem Grundbucheintrag über. Lassen Sie sich vor dem Verkaufen der Eigentumswohnung vom Käufer die Zahlungsfähigkeit nachweisen, um unnötige Verhandlungen zu umgehen. Für die Vertragsunterzeichnung müssen Sie einen Notartermin vereinbaren. Sind Sie sich bei den rechtlichen Schritten des Verkaufs unsicher, können Sie einen Immobilienmakler damit beauftragen.
Auch wir von immowissen.com stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite: Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, wenn Sie Ihre Eigentumswohnung verkaufen möchten und dabei Unterstützung benötigen!