Stirbt ein Angehöriger, müssen Sie nicht nur die Trauer bewältigen, sondern es fallen auch Behördengänge und vielerlei Papierkram an. Das gilt insbesondere, wenn Sie erben – und vor allem, wenn Sie eine Immobilie erben. Grundsätzliche Fragen sind zu klären: Soll das Erbe überhaupt angenommen werden? Welche Pflichten sind damit verbunden? Wie läuft der Vorgang ab? Bei immowissen.com finden Sie wichtige Hinweise dazu und lesen außerdem nach, wie Sie als Erbe das Haus und seinen Wert schätzen lassen können.
Erbe: Haus annehmen – oder ausschlagen?
So merkwürdig das klingt, unter bestimmten Umständen empfiehlt es sich geradezu, das Erbe auszuschlagen. Denn als Erbe eines Hauses gehört Ihnen plötzlich nicht einfach ein Haus, sondern Sie übernehmen auch alle damit verbundenen Pflichten – und dies sind manchmal auch darauf lastende Schulden. Erben können sich nicht aussuchen, welchen Teil des Erbes sie annehmen wollen: entweder alles oder nichts. Daher ist es umso wichtiger, das Vermögen des Erblassers genau zu überprüfen und zum Beispiel einen Grundbuchauszug anzufordern, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Auch ein sehr großer Sanierungsbedarf kann dazu führen, dass die Kosten für ein Haus höher sind als sein Wert. Ein älteres Gebäude, das möglicherweise in schlechtem Zustand ist, sollten Sie daher von einem Immobiliensachverständigen begutachten lassen. Bei rechtlichen Fragen lohnt sich das Hinzuziehen eines Fachanwalts.
Was ist das geerbte Haus eigentlich wert?
Sie haben ein Haus geerbt? Schön! – Aber was ist es eigentlich wert? Diese Frage stellt sich sehr schnell, denn der Verkehrswert eines Hauses entscheidet darüber, ob Erbschaftssteuer fällig ist und möglicherweise Spekulationssteuer gezahlt werden muss. Darüber hinaus bildet der Verkehrswert die Grundlage für das Nachdenken über die weitere Verwendung des Erbes und dient, wenn mehrere Erben da sind, zur Berechnung des jeweiligen Anteils.
Das Finanzamt hat sein eigenes standardisiertes Verfahren zur Bestimmung des Verkehrswerts, es nimmt jedoch keine Besichtigung vor. Vermuten Sie, dass der Wert falsch geschätzt wird, sollten Sie lieber ein Verkehrswertgutachten bei einem Sachverständigen in Auftrag geben.
Bin ich als Erbe Eigentümer des Hauses?
Das Eigentum an einer Immobilie geht grundsätzlich erst mit dem Eintrag des Eigentümers im Grundbuch über. Als Erbe eines Hauses sind Sie also noch nicht automatisch der Eigentümer – sondern erst dann, wenn die Eigentumsumschreibung im Grundbuch erfolgt ist. Hierfür müssen Sie beim Grundbuchamt das Testament mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts oder den Erbschein vorlegen.
Gleich mit der Annahme des Erbes allerdings sind Sie verantwortlich für das Haus. Schneeräumen im Winter, Heizen, Wartungsarbeiten, Müllabfuhr und so weiter gehen schon vor Eigentumsübergang auf Ihre Kappe.
Wenn es mehrere Erben für ein Haus gibt
Nicht selten teilen sich mehrere Personen als Erben ein Haus. Das können beispielsweise die Kinder eines Erblassers sein, der Ehepartner und mindestens ein Kind oder eine andere Gemeinschaft von Erben. In diesem Fall muss gemeinsam überlegt werden, wie zu verfahren ist. Drei Varianten stehen zur Wahl:
- Verkauf des Hauses und Teilung des Erlöses : Das ist die unkomplizierteste, aber auch emotionsloseste Variante.
- Vermietung der Immobilie und Teilung der Mieteinnahmen: In diesem Fall bleibt die Erbengemeinschaft bestehen und sollte gegebenenfalls in eine Gesellschaft umgewandelt werden.
- Selbstnutzung durch einen Erben und Auszahlung der anderen: Möchte ein Erbe das Haus allein übernehmen, so muss er die anderen auszahlen. Zur Festlegung der Auszahlungssumme sollte ein Verkehrswertgutachten erstellt werden.
Können sich die Erben nicht einigen, bleibt nur die Möglichkeit der Teilungsversteigerung. Diese kann von jedem einzelnen Erben beantragt werden, führt aber meist dazu, dass das Haus unter Wert verkauft wird.
Mit allen weiteren Fragen, was zu tun ist, wenn Sie ein Haus erben, wenden Sie sich einfach an das Team von immowissen.com. Wir helfen Ihnen auch gern weiter, wenn Sie Informationen zur Erbschaftssteuer oder zu anderen Themen benötigen.