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Grundstück als Erbe – dies sollten Sie wissen

27, Januar 2020
in Recht & Immobilienrecht
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Erbe Grundstück

Wer erbt, kann reich werden oder arm, denn manchmal ist das Erbe auch mit großen Belastungen verbunden. Haben Sie ein Grundstück geerbt, sollten Sie sich vor Antritt des Erbes gut informieren und abwägen. (Bild: Pixabay License)

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Ein Grundstück erben, das klingt fantastisch. Wenn die Immobilie aber mit Schulden belastet ist oder mehr kostet als sie einbringt, kann das auch problematisch sein. Erben Sie ein Grundstück, müssen Sie entscheiden, ob Sie das Erbe annehmen oder ausschlagen. Bei immowissen.com können Sie nachlesen, worauf es in Sachen Erbschaftssteuer, Verkauf oder Miterben ankommt. Erfahren Sie außerdem, welche Kosten auf Sie zukommen und wie Sie tatsächlich Eigentümer werden.

Grundstück geerbt – Erbe annehmen oder ausschlagen?

Erben Sie ein Grundstück, kann es um viel Geld gehen – es gibt also einiges zu überdenken. Die Frist für die Entscheidung, ob Sie das Erbe annehmen oder ausschlagen, beträgt dabei nur sechs Wochen! Informieren Sie sich daher möglichst schnell beim Grundbuchamt, ob das Grundstück mit einer Grundschuld belastet ist oder ob Rechte Dritter eingetragen sind. Sobald Sie einen Erbschein beantragen, haben Sie das Erbe angenommen – tun Sie dies also nicht voreilig.

Als Erbe eines Grundstücks oder anderer Werte können Sie sich nicht bestimmte Teile des Erbes aussuchen und andere ablehnen. Sie erben alles oder nichts. Und alles können auch Schulden sein. Gründe dafür, das Erbe auszuschlagen, können unter anderem sein:

  • Sie als Erbe sind selbst verschuldet oder in Privatinsolvenz: Denn dann geht das Erbe womöglich direkt an Ihre Gläubiger. Schlagen Sie es aus, geht der Anspruch auf den nächsten Angehörigen über.
  • Der Erblasser war verschuldet oder sogar überschuldet oder der Kredit ist noch lange nicht abbezahlt. Denn dann erben Sie auch diese Schulden bzw. diesen Kredit.
  • Das Grundstück lässt sich nur schwierig nutzen, der Bebauungsplan ist ungünstig, der Boden ist kontaminiert oder ähnliches.

Ist die Sachlage unklar, empfiehlt es sich, bei Gericht einen Nachlassverwalter zu bestellen, denn dann haften Sie nur mit dem Erbe und nicht mit Ihrem eigenen Vermögen für Schulden des Verstorbenen.

Wenn es mehrere Erben für ein Grundstück gibt

Sind Sie Alleinerbe, entscheiden Sie allein, ob Sie das Erbe annehmen und was Sie damit machen. Komplizierter wird es bei mehreren Erben für ein Grundstück: Die Erbengemeinschaft muss sich einig werden, was mit dem Grundstück passieren soll, oder aber das Erbe wird „zerteilt“. Hierfür bleiben drei Möglichkeiten: Praktisch ist es, wenn sich das Grundstück in mehrere kleine Grundstücke teilen lässt. Dann entscheidet jeder Erbe über sein Grundstück. Andernfalls kann ein Erbe seinen Erbteil an jemand Drittes oder an einen der anderen Erben verkaufen oder aber eine Teilungsversteigerung beantragen. Ungünstig dabei ist, dass der Versteigerungspreis meist niedriger ist als ein regulär erzielter Verkaufspreis.

Erbe: Grundstück. Welche Kosten fallen an?

Wer ein Grundstück erbt, muss mit Kosten rechnen. Je nach Wert der Erbschaft und Verwandtschaftsgrad fällt möglicherweise Erbschaftssteuer an. Darüber hinaus gibt es weitere Kosten, die auf Sie zukommen.

Erbschaftssteuer

Ob Sie Erbschaftssteuer bezahlen müssen, hängt vom Wert des Nachlasses, vom Wert des Grundstücks und der Zahl der Miterben ab. Je nach Ihrem Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser gelten unterschiedliche Steuersätze und Freibeträge zwischen 20.000 und 500.000 Euro.

Zunächst einmal sind Sie als Erbe eines Grundstücks jedoch verpflichtet, dem Finanzamt formlos die Erbschaft mitzuteilen. Das Finanzamt ermittelt den Verkehrswert des Grundstücks und berechnet danach die möglicherweise fällige Erbschaftssteuer.

Grundstückskosten

Erben Sie ein Grundstück, müssen Sie ab der Annahme des Erbes für die laufenden Grundstückskosten aufkommen. Dies ist die Grundsteuer und je nach Art des Grundstücks weitere Kosten wie für die Räumung von Schnee, die Sicherung von Bäumen, Straßenreinigung oder ähnliches. Ist das Grundstück bebaut, fallen möglicherweise auch Strom- und Heizkosten an.

Verkehrswertgutachten

Für die Festlegung eines Verkaufspreises oder die Aufteilung des Erbes ist eine genaue Wertermittlung eventuell ratsam. Ein Verkehrswertgutachten, das von einem zugelassenen Sachverständigen erstellt ist, kann auch dem Finanzamt für die Festsetzung der Erbschaftssteuer vorgelegt werden.

Kosten für die Grundbuchberichtigung

Lassen Sie sich als Erbe eines Grundstücks innerhalb von zwei Jahren als neuer Eigentümer im Grundbuch eintragen, brauchen Sie keine Gebühren dafür zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist fallen Gebühren gemäß dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GnotKG) an.

Kosten für den Erbschein

Lassen Sie sich einen Erbschein ausstellen, richten sich die Gebühren nach der Höhe des Erbes. Es lohnt sich zu überprüfen, ob Sie überhaupt einen Erbschein benötigen, denn für die Eigentumsumschreibung reicht auch ein notarielles Testament.

Spekulationssteuer

Spekulationssteuer fällt an, wenn Sie erworbene Immobilien innerhalb kurzer Zeit wieder verkaufen. Erben gilt dabei nicht als Erwerb. Sie „erben“ auch die Spekulationsfrist des Erblassers. Es kommt also darauf an, wann der Erblasser das Grundstück gekauft hat. Je länger dies zurückliegt, desto unwahrscheinlicher ist, dass Spekulationssteuer anfällt.

Haben Sie weitere Fragen zum Grundstück als Erbe, kontaktieren Sie einfach unsere Experten von immowissen.com an.

Tags: ErbeErbschaftGrundstück
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Comments 4

  1. Hanna Adams says:
    vor 11 Monaten

    Danke für die Tipps zum Erben. Mein Bekannter hat ein Grundstück geerbt und hat sich einen Anwalt für Erbrecht engagiert, um auf der sicheren Seite zu sein. Interessant, dass man als Erbe das das Erbe auch ausschlagen kann, wenn man verschuldet oder in Privatinsolvenz sind.

    Antworten
  2. Antonia says:
    vor 9 Monaten

    Danke für den Tipp, das Erbe auszuschlagen, wenn man in Privatinsolvenz ist. Das ist bei meinem Bruder der Fall. Unsere Mutter hat uns ihr Haus mit Grundstück vererbt. Wäre es möglich, dass ich es alleine erbe und meinem Bruder später einen Teil abgebe? Wir werden das wohl mit einem Anwalt für Erbrecht besprechen müssen.

    Antworten
  3. Nico Alberts says:
    vor 8 Monaten

    Gut zu wissen, dass die Frist für die Entscheidung ob ich ein Erbe annehme oder ausschlage nur sechs Wochen beträgt. Außerdem ist es relevant für mich zu wissen, dass ich mir nichts von dem geerbten aussuchen kann, sondern entweder alles oder nichts nehmen muss. Besser ich bestelle über das Gericht einen Nachlassverwalter um mein Erbrecht durchsetzen zu können.

    Antworten
  4. Tobias Müller says:
    vor 8 Monaten

    Vielen Dank für den Beitrag zum Thema Grundstückserbe. Meine Bekannte hat ein Grundstück geerbt und lässt sich gerade von einem Anwalt für Erbrecht dazu beraten. Gut zu wissen, dass man als Erbe nur das gesamte Erbe annehmen kann und man sich keine Teile davon frei aussuchen kann.

    Antworten

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