Möchten Sie Ihr Haus verkaufen, ist dies ohne Makler oder mit Makler möglich. Ein Makler nimmt Ihnen viel Arbeit ab und kennt sich mit dem Geschäft aus. Aber er kostet auch Geld: Ab 2020 müssen Sie – wenn Sie den Makler beauftragen – voraussichtlich mindestens 50 % der Courtage bezahlen, also etwa 3,5 % des Verkaufspreises. Ein diesbezüglicher Gesetzentwurf ist bereits beschlossen. Verkaufen Sie Ihr Haus ohne Makler, sparen Sie dieses Geld. Sie sollten sich aber auskennen – oder schlau machen. Fragen Sie bei den Experten von immowissen.com nach.
Haus ohne Makler verkaufen: Gute Vorbereitung ist wichtig
Bevor Sie Ihr Haus verkaufen – ohne Makler oder mit ist dabei unerheblich – müssen Sie einige Vorbereitungen treffen. Dazu gehört zunächst ein grober Zeitplan und Vorstellungen über den zu erzielenden Preis. Es ist sinnvoll, nicht einfach selbst eine Schätzung zu machen oder den Preis, den Sie selbst vor Jahren gezahlt haben, zu veranschlagen. Immobilienpreise schwanken stark und unterscheiden sich sehr nach Art, Zustand, Ausstattung und Lage des Gebäudes. In den meisten Fällen lohnt es sich, ein Gutachten erstellen zu lassen, um den Verkehrswert des Hauses zu kennen und so den möglichen Verkaufspreis korrekt einschätzen zu können.
Zur weiteren Vorbereitung, wenn Sie Ihr Haus ohne Makler verkaufen möchten, gehört das Zusammentragen aller notwendigen Unterlagen. Hierzu zählen unter anderem Grundbuchauszug, Grundrisse, Energieausweis, Wohnflächenberechnung oder auch Unterlagen über Modernisierungen.
Haben Sie nicht schon im Vorfeld einen konkreten Interessenten, sollten Sie Ihr Haus angemessen vermarkten, um einen guten Preis zu erzielen. Das schließt zumindest Verkaufsinserate auf seriösen Online-Portalen und ein aussagekräftiges Exposé mit ansprechenden, aber ehrlichen Fotos ein.
Besichtigungstermine und Verhandlungen
Haben sich auf Ihre Bemühungen hin Interessenten bei Ihnen gemeldet, geht es in die zweite Phase. Verkaufen Sie Ihr Haus ohne Makler, sind Sie selbst verantwortlich für die Besichtigungstermine und Verhandlungen. Wichtig ist, sich genug Zeit für eine Besichtigung zu nehmen und auf die vielen Fragen des Interessenten vorbereitet zu sein. Wer ein Haus kauft, möchte berechtigterweise wissen, welche Vorzüge, aber auch welche Nachteile die Immobilie hat, wie die Umgebung ist und wer die Nachbarn sind. Vermeiden Sie persönliche Ansichten, aber halten Sie auch keine objektiven Tatsachen zurück. Übrigens: Wenn Sie Mängel an der Immobilie bewusst verschweigen, kann dies zu einer Rückgängigmachung des Kaufvertrags führen.
Bei den eigentlichen Preisverhandlungen, aber auch bei Zusatzvereinbarungen über eine Einbauküche, Gartenausstattung oder anderes, geht es um viel Geld. Hören Sie sich Gegenvorschläge oder Angebote an – und erbitten Sie sich ein wenig Bedenkzeit, um in Ruhe entscheiden zu können oder eventuell Rat einzuholen. Zu Ihrer Sicherheit sollten Sie sich vom Käufer eine Finanzierungsbestätigung seiner Bank oder einen anderen Nachweis seiner Bonität vorlegen lassen.
Auch beim Haus-Verkauf ohne Makler: Kaufvertrag beim Notar
Sobald Sie sich mit einem Interessenten einig geworden sind, ist es Zeit für den Notar. Das ist notwendig unabhängig davon, ob Sie Ihr Haus mit oder ohne Makler verkaufen. Denn ein Immobilienkaufvertrag ist nach § 311b BGB nur rechtskräftig, wenn er notariell beurkundet ist.
Üblicherweise wird der Notar vom Käufer ausgewählt, denn dieser trägt in der Regel auch dessen Kosten, die nach der Gebührenordnung bei etwa 1,5 bis 2,0 Prozent des Kaufpreises liegen.
Sie können selbst einen Kaufvertrag aufsetzen oder diesen vom Notar formulieren lassen. Dies ist empfehlenswert, wenn Ihnen die nötige Fachkenntnis fehlt. Denn im Vordergrund steht, dass der Vertrag alle wichtigen Punkte enthält und zur Zufriedenheit beider Parteien formuliert ist. Es ist Aufgabe des Notars, den Willen der Beteiligten zu erforschen, den Sachverhalt eindeutig festzustellen und die Willenserklärungen zu beurkunden. Beauftragen Sie den Notar mit der Ausfertigung des Vertrags wird dieser alle nötigen Angaben zu den Parteien, dem Verkaufsgegenstand, dem Preis und den Modalitäten von Ihnen einholen. Den Vertrag erhalten Käufer und Verkäufer mindestens 14 Tage vor dem Notartermin zur Prüfung, damit alle Beteiligten vor der Vertragsunterzeichnung die finanziellen und wirtschaftlichen Konsequenzen noch einmal überdenken können.
Nicht vergessen: Zum Vertragsabschluss muss der Verkäufer dem Käufer einen gültigen Energieausweis für die Immobilie übergeben.
Beim Notartermin selbst wird der Vertrag dann komplett verlesen, von Verkäufer und Käufer unterzeichnet und vom Notar beurkundet. Die nun vom Notar veranlasste Auflassungsvormerkung ist so etwas wie die verbindliche Reservierung der Immobilie für den Käufer, bis der Kaufpreis gezahlt ist. Sie als Verkäufer haben nun keinen Zugriff mehr darauf. Nach bestätigter Zahlung des Kaufpreises wird der neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen und der Verkauf ist abgeschlossen.
Möchten Sie mehr Details dazu erfahren, wie Sie Ihr Haus ohne Makler verkaufen können oder ob eine Beauftragung möglicherweise doch sinnvoll ist, wenden Sie sich per E-Mail oder telefonisch an die Experten von immowissen.com.