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Hausbesichtigungen während der Corona-Krise

Darauf sollten Eigentümer bei Besichtigungen achten

24, März 2020
in Immobilien-News
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Wohnungsbesichtigung bzw. Hausbesichtigung in Corona-Zeiten

Abstand halten lautet das Gebot der Stunde. Doch in so mancher alltäglichen Situation ist das gar nicht so einfach - beispielsweise bei Besichtigungsterminen für Wohnungen und Häuser. Sind sie noch erlaubt? Und wie können sich alle Beteiligten schützen? Antworten hat immowissen.com. (Bild: Pixabay License)

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Steht eine Wohnung oder ein Haus leer, entfallen für den Eigentümer nicht nur die Mieteinnahmen,  die Immobilie verursacht sogar Kosten: Steuern, Hausgeld, Heizung usw. Daher haben Eigentümer in der Regel ein Interesse daran, ihre Immobilie nicht leer stehen zu lassen. Miet- oder Kaufinteressenten möchten das Objekt natürlich besichtigen, bevor sie sich entscheiden. Nun sind während der Corona-Krise persönliche Kontakte so weit wie möglich einzuschränken – wie sieht es da mit Besichtigungen aus? Lesen Sie Weiteres bei immowissen.com nach!

Problem: Besichtigung während der Corona-Krise

Um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen, hat die Regierung verfügt, dass soziale Kontakte auf ein Mindestmaß beschränkt werden müssen. Da stellt sich die Frage, wie mit Wohnungsbesichtigungen umzugehen ist. Denn nicht nur der Eigentümer und die Interessenten sind davon betroffen, sondern möglicherweise auch derzeitige Mieter, die noch in der Wohnung oder dem Haus wohnen.

Ausdrücklich verboten sind Besichtigungen bisher nicht, aber angesichts der aktuellen Lage sollten sie nur stattfinden, wenn sie wirklich nötig sind. Dies gilt auch, wenn eine Ausgangssperre verhängt wird: Ein Makler darf auch dann voraussichtlich noch seine Arbeit machen, und bevor jemand keine Wohnung hat, wird er eine Besichtigung machen dürfen.

Führen sie eine Besichtigung durch, sollten Eigentümer in Corona-Zeiten jedoch ein paar Regeln beachten:  Auflagen und Hygieneempfehlungen des Gesundheitsamtes müssen unbedingt eingehalten werden.

Besichtigungen reduzieren, ohne den Mietmarkt auszubremsen

Das Ansteckungsrisiko für alle lässt sich einschränken, indem nur Besichtigungen mit Personen durchgeführt werden, die wirklich ein ernsthaftes Interesse an der Immobilie haben. Darüber hinaus sollte grundsätzlich auf Massenbesichtigungen verzichtet und das Objekt nur in Einzelbesichtigungen gezeigt werden.

Um ernsthafte Interessenten herauszufiltern, ist es wichtig, möglichst viele Informationen in Telefongesprächen zu geben oder mittels aussagekräftiger Fotos online einen ersten Eindruck zu vermitteln. Eine sehr gute Methode ist auch eine virtuelle Besichtigung. Entweder Sie stellen einen 360-Grad-Rundgang ins Internet oder Sie bieten eine Besichtigung per Videokonferenz an. Dann können Sie die Wohnung mit Ihrem Smartphone filmen und „live“ an einen Kunden übermitteln. Das funktioniert mit jedem Smartphone und entsprechende Apps sind entweder vorinstalliert oder können kostenlos heruntergeladen werden.

Während der Besichtigung: Achtung Corona!

Kommt es dann zu einer (nötigen) Einzelbesichtigung, so sind die Hygienevorschriften einzuhalten. Um die Ansteckungsgefahr zu minimieren, verzichten Sie am besten auf den Handschlag und sonstigen Körperkontakt. Auch der empfohlene Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen sollte bei einer Besichtigung in Corona-Zeiten immer eingehalten werden. Denken Sie an einen eigenen Stift, um Mietanfragen oder Ähnliches auszufüllen und drucken Sie sich eventuelle Dokumente schon vorher selbst zu Hause aus. Vermeiden Sie es im Interesse der aktuellen Bewohner, bei Besichtigungen Türklinken oder anderes in der Wohnung anzufassen. Kontaktflächen sollten regelmäßig desinfiziert werden.

Muss ein Mieter während der Corona-Krise Besichtigungen seiner Wohnung zulassen?

Es gibt noch keine neue Gesetzeslage für Wohnungsbesichtigungen während der Corona-Krise. Grundsätzlich hat ein Eigentümer einen Anspruch darauf, seine Wohnung Interessenten zu zeigen. Um Problemen vorzugreifen, sollte immer frühzeitig eine Rücksprache mit allen Beteiligten gehalten werden. Eine Ausnahmesituation liegt natürlich vor, wenn der Mieter unter Quarantäne steht. Auch sonst ist gerade bei Personen, die zur Risikogruppe gehören, besondere Vorsicht geboten und abzuwägen, ob eine Besichtigung vertretbar ist.

Das Corona-Virus verbreitet sich schnell und weltweit, dennoch ist die Situation für uns alle noch neu. Bei Fragen zu Besichtigungen während der Corona-Krise und dazu, was Eigentümer oder Interessenten bedenken sollten, wenden Sie sich einfach an das Team von immowissen.com.

Tags: CoronaEigentumswohnungHausverkaufImmobilienbesichtigung
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