Immobilien und Grundstücke sind wertvolle Besitztümer, die in der aktuellen Zeit noch an Wert gewinnen. Bei einem Übergang der Generationen stellt sich für viele Immobilienbesitzer die Frage: verschenken oder vererben – was ist besser? Eine pauschale Antwort, die alle Interessen abdeckt, gibt es in diesem Fall nicht. Vielmehr gibt es eine Vielzahl von Faktoren, die berücksichtigt werden müssen.
Eine Erbe klingt auf den ersten Blick für viele Menschen immer attraktiv, aber spätestens für den Fall, dass entsprechende Steuern anfallen, kann dies zu einer finanziellen Herausforderung werden. Deshalb sind vor allem die Freibeträge zu berücksichtigen, die Steuern sparen helfen.
Vererben von Immobilien: Steuerfreibeträge machen den Unterschied
Zunächst gilt es die aktuellen Immobilienwert zu ermitteln, um entscheiden zu können, ob ein Haus vererbt werden soll oder nicht. Zunächst gibt es sogar eine Klausel, um eine Immobilie steuerfrei zu erben. Dazu müssen der Ehe/Lebenspartner beziehungsweise die Kinder, die das Erbe antreten, innerhalb von sechs Monaten das Haus beziehen und mindestens zehn Jahre dort wohnen bleiben. Werden diese Fristen nicht eingehalten, wird nachträglich noch die Erbschaftssteuer fällig. Hinzu kommt die Regelung, dass nur Immobilien steuerfrei bleiben, deren Gesamt-Wohnfläche unter 200 Quadratmetern bleiben.
Bei den weiteren Optionen kommen die Freibeträge zum Tragen. Diese sehen derzeit wie folgt aus:
- Ehe- und eingetragenen Lebenspartner – 500.000 Euro
- Kinder – 400.000 Euro
Hinzu kommen sogenannte Versorgungsfreibeträge von bis zu 256.000 beziehungsweise 10.300 bis 52.000 Euro. Hinzu kommen weitere Freibeträge für den Hausrat in Höhe von 41.000 Euro und das Auto in Höhe von 12.000 Euro. Sollte das geerbte Vermögen in Form von Immobilien usw. den Freibetrag übersteigen, dann würde das Finanzamt 30 Prozent Steuern in der Steuerklasse 1 für die Differenz zwischen Freibetrag und dem Wert der Erbschaft einfordern. In der Steuerklasse 2 werden immer noch zwischen 15 und 43 Prozent Erbschaftssteuer fällig.
Schenkung als lohnende Alternative, um Steuern zu sparen
Bei einem harmonischen Familienleben ist eine Schenkung eine attraktive Alternative, um bei Immobilien Steuern zu sparen. Ein Haus kann beispielsweise in einem Stück oder in mehreren Jahren verschenkt werden. Der Vorteil bei der Aufteilung ist, dass der Beschenkte alle zehn Jahre neue Freibeträge geltend machen kann. Selbst bei mehreren Räumen und Erben muss keine Aufteilung im Grundbuch eingetragen werden. Ein weiterer Vorteil der Schenkung ist die Regelung des Erbes schon zu Lebzeiten.
Die Nachteile liegen bei der Schenkung auf der Hand. Nicht immer ist das Familienleben auf Dauer harmonisch. Eine Scheidung oder ein Streit mit den Kindern kann die Situation entscheidend verändern, allerdings kann die Schenkung dann nicht mehr rückgängig gemacht werden.
Ein nicht unerheblicher Aspekt in der modernen Gesellschaft: unverheiratete Partner und Stiefkinder sind in der gesetzlichen Erbfolge nicht vorgesehen.