Die Veräußerung einer Immobilie ist nicht nur mit einem organisatorischen, sondern auch mit einem finanziellen Aufwand verbunden. So entstehen beispielsweise Kosten für Vermarktung, Instandsetzung oder die Beauftragung eines Maklers. Mit welchen Kosten Sie beim Verkaufen eines Hauses rechnen müssen, wie hoch diese sind und welches Einsparpotenzial vorhanden ist, zeigt Ihnen immowissen.com.
Diese Ausgaben sind unumgänglich – fixe Kosten beim Verkaufen eines Hauses
Möchten Sie Ihr Haus verkaufen, kommen verschiedene Kosten auf Sie zu. Damit es in diesem Punkt keine unangenehmen Überraschungen gibt, ist es vorteilhaft, sich bereits vorher einen Überblick zu verschaffen. Einige Kostenstellen sind dabei einzelfallabhängig, andere fallen etwa aus juristischen Gründen zwangsläufig an. Dazu zählen der Energieausweis und der Grundbuchauszug. Darüber hinaus entstehen auch Ausgaben, wenn Sie Briefe versenden oder Kopien anfertigen.
Energieausweis: Wird ein Haus verkauft oder vermietet, sind Sie als Eigentümer gesetzlich verpflichtet, dem Käufer oder Mieter einen Energieausweis auszuhändigen. Die Kosten dafür belaufen sich auf ca. 50 bis 80 Euro für einen Verbrauchsausweis bzw. etwa 400 bis 500 Euro für einen Bedarfsausweis. Welche Art des Energieausweises Sie benötigen, ist abhängig davon, wann das Haus gebaut wurde, über wie viele Wohnungen es verfügt und ob es lediglich privat oder auch gewerblich genutzt wurde.
Grundbuchauszug: Um nachweisen zu können, dass Sie als Verkäufer tatsächlich der Eigentümer der Immobilie sind, ist ein Grundbuchauszug notwendig. Die Kosten dafür sind jedoch sehr gering: 20 Euro werden für einen beglaubigten Auszug fällig, bei einem einfachen sind es gerade einmal 10 Euro.
Wertermittlung, Maklerprovision, Instandsetzung: variable Kosten beim Verkaufen eines Hauses
Um das Haus möglichst schnell und zu einem guten Preis zu verkaufen, ist es von Vorteil, ein Wertgutachten erstellen zu lassen und einen Makler zu beauftragen. Zusätzliche Instandsetzungs- und Renovierungsarbeiten können ebenfalls gewinnbringend sein. Grundsätzlich ist es aber Ihnen als Verkäufer überlassen, ob Sie die entsprechenden Dienstleistungen in Anspruch nehmen und Verschönerungsarbeiten ausführen möchten.
Wertermittlung: Ein unabhängiges Wertgutachten hilft Ihnen, bei Verkaufsverhandlungen den Angebotspreis argumentativ zu begründen, und ist außerdem von Vorteil, wenn der Käufer zur Finanzierung einen Kredit aufnimmt. Unter bestimmten Umständen sind Sie als Verkäufer auch aus steuerlichen Gründen dazu verpflichtet, ein Verkehrswertgutachten erstellen zu lassen. Die Preise für diese Dienstleistung sind nicht gesetzlich geregelt, orientieren sich aber üblicherweise an der unverbindlichen Verordnung über „Honorare für Architekten und Ingenieure“ (HOAI) von 2009. Planen Sie etwa 2.000 bis 2.500 Euro für diesen Posten ein.
Maklerprovision: Beauftragen Sie als Verkäufer einen Makler, gelten deutschlandweit unterschiedliche Regelungen in Bezug auf die Höhe der Provision und darauf, wer diese bezahlt. In einigen Bundesländern handelt es sich vorwiegend um eine „Käuferprovision“, in anderen teilen sich Käufer und Verkäufer den Betrag („Doppelprovision“). Voraussichtlich wird im Jahr 2020 ein „abgeschwächtes“ Bestellerprinzip auch für Kaufimmobilien eingeführt. Dieses legt fest, dass der Makler von der Partei bezahlt werden muss, die ihn tatsächlich beauftragt hat. Im Allgemeinen ist die Maklerprovision abhängig vom erzielten Kaufpreis.
Vermarktungskosten: Entscheiden Sie sich, Ihr Haus ohne professionelle Unterstützung eines Maklers zu verkaufen, tragen Sie selbst die Vermarktungskosten. Dies beinhaltet die Platzierung von Anzeigen in Zeitungen und Online-Portalen (ca. 500 Euro). Darüber hinaus kostet die Anzeigenschaltung und die Erstellung eines Verkaufsexposés Zeit – ebenfalls ein Faktor, der sich theoretisch mit einem Geldwert beziffern ließe.
Kosten für Instandsetzung: Verkaufen Sie Ihr Haus, kann es sich lohnen einen Gärtner zu beauftragen oder kleinere Reparaturen durchzuführen. Jedoch sollten Sie sich überlegen, ob es Ihnen tatsächlich gelingt, beim Verkauf die Kosten für die Modernisierung sowie einen zusätzlichen Preisaufschlag wieder „hereinzuholen“. Deshalb ist es von Vorteil, vorher ein Budget (z. B. 2.000 bis 3.000 Euro) festzulegen. Bedenken Sie außerdem, dass der Käufer das Haus in der Regel ebenfalls noch entsprechend der eigenen Vorstellungen herrichten wird.
Kostenstellen im Einzelfall
Zusätzlich zu den bereits genannten Hausnebenkosten, gibt es Ausgaben, die Verkäufer nur unter bestimmten Umständen leisten müssen. Diese lassen sich nur schwer prognostizieren und sind unter anderem von der Steuerklasse des Verkäufers und dem Verkaufspreis abhängig.
Steuern: Gehört die Immobilie zu einem Betriebsvermögen oder haben Sie in den letzten fünf Jahren mehr als drei Immobilien verkauft, wird eine Einkommenssteuerzahlung fällig. Spekulationssteuer muss gezahlt werden, wenn Sie das Haus in den letzten beiden Jahren nicht bewohnt haben und zwischen Kauf und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen.
Löschung der Grundschuld: Legt der Käufer Wert darauf, dass die Immobilie frei von finanzieller Belastung ist, sollten Sie die Grundschuld im Grundbuch löschen lassen, insofern diese noch vorliegt. In der Regel handelt es sich dabei um einen kleinen Betrag in Höhe von etwa 0,2 Prozent der Grundschuld, welcher für die Bezahlung des Notars sowie Gebühren beim zuständigen Amt aufgewendet werden muss. Grundsätzlich ist es aber unproblematisch, das Haus mitsamt Grundschuld zu verkaufen – insofern bietet sich hier ein kleines Einsparpotenzial.
Vorfälligkeitsentschädigung: Haben Sie einen Kredit für die Finanzierung Ihres Hauses aufgenommen und möchten diesen mithilfe des durch den Kauf erzielten Gewinns vorzeitig tilgen, gehen der Bank Zinseinnahmen verloren. Diesen Verlust lässt sich das Kreditinstitut im Rahmen der Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen. Die Vorfälligkeitsentschädigung ist abhängig von den Eigenschaften des Kredits, dessen Höhe und dem noch offenen Betrag.
Grundsätzlich gilt: Jeder Hausverkauf ist anders und dementsprechend fallen auch die Kosten beim Verkaufen eines Hauses unterschiedlich hoch aus. Aus diesem Grund ist es selbstverständlich möglich, dass in Ihrem individuellen Fall andere Beträge fällig oder weitere Ausgaben erforderlich sind und dafür wiederum andere Kostenblöcke wegfallen. Haben Sie Fragen zu den Kosten, die beim Verkaufen eines Hauses entstehen, kommen Sie einfach auf uns zu! Die Experten von immowissen.com stehen Ihnen gern zur Seite.