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Maklerprovision: Bundestag beschließt die Entlastung der Immobilienkäufer

15, Mai 2020
in Immobilien-News
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Immobilienrechner

Kann ich mir die Immobilie leisten? Ist es langfristig sinnvoller, zu kaufen statt zu mieten? Auf genau solche Fragen gibt ein Immoblienrechner erste Antworten und hilft beim Durchspielen von verschiedenen Szenarien. (Bild: Pixabay License)

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Die Maklerprovision ist im Rahmen eines Immobilienkaufs ein wichtiger Posten bei den Kaufnebenkosten. Die Grunderwerbsteuer und die Maklerprovision wurden bislang in zahlreichen Bundesländern vom Käufer getragen oder waren Verhandlungssache. Der Bundestag hat gestern ein Gesetz verabschiedet, dass die Teilung der Maklerprovision vorsieht, wenn der Verkäufer diesen beauftragt hat. Die Folgen für die Branche sind bislang nicht vollkommen absehbar, allerdings gehen Experten davon aus, dass die Maklerpreise durchaus sinken könnten.

Komplette Übernahme der Maklergebühren durch den Verkäufer war gescheitert

Die ehemaligen Justizministerin Katarina Barley (SPD) hatte im vergangenen Jahr den Vorstoß gewagt, dass sämtliche anfallenden Maklergebühren zukünftig von Verkäufer getragen werden sollen. Der Koalitionspartner CDU hatte diesen Vorschlag jedoch blockiert und zurückgewiesen.

Angesichts der Tatsache, dass Maklerkosten je nach Bundesland zwischen 3,57 und 7,14 Prozent des Kaufpreises betragen können, war die Entlastung der Käufer in der Politik weiterhin ein Thema. Bei Häusern oder größeren Immobilien konnten hier problemlos weitere 20.000 Euro an Kaufnebenkosten zumsammenkommen.

Bundestag beschließt die Entlastung der Immobilienkäufer

Jetzt konnte sich die Regierung aus CDU, CSU und SPD auf einen Kompromiss verständigen und eine einheitliche Regelung für alle Bundesländer vorlegen. Demnach wird die Maklerprovision jeweils zur Hälfte vom Verkäufer und Käufer getragen. Für die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Hessen bedeutet dies eine einschneidende Veränderung, denn hier musste der Käufer bislang alle Maklerkosten tragen.

Um einen Nachweis gegenüber dem Käufer zu erbringen, sollen Makler selbst gegenüber dem Käufer nachweisen, dass sie vom Verkäufer dessen Anteil an der Provision erhalten haben.

Das Immobilienportal Immowelt kommt laut einer Untersuchung aus dem Jahr 2019 zu dem Ergebnis, dass von „Maklern angebotene Wohnungen sind im Mittel in neun von elf untersuchten deutschen Großstädten günstiger als Wohnungen, die direkt vom Eigentümer bei Immowelt angeboten wurden“.  Die Differenz ist damit zu erklären, das private Verkäufer den Wert der eigenen Immobilie viel zu hoch ansetzen, während Makler mit marktgerechten Preise agieren.

Tags: ImmobilienkäuferMaklerprovision
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