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Sanierungskredit: Wenn das Haus in die Jahre kommt

18, Januar 2020
in Immobilienwissen, Sanierung
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Sanierungskredit

Eine Sanierung ist oftmals nicht günstig. Viele Immobilienbesitzer können sie nicht einfach aus der "Portokasse" bezahlen. Dann muss die Sanierung finanziert werden. Ein Sanierungskredit bietet einige Vorteile. (Bild: Pixabay License)

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Häuser „kommen in die Jahre“. Irgendwann ist auch ein Neubau nicht mehr neu. Nach mehr oder weniger langer Zeit stehen dann größere Modernisierungen oder Sanierungen an. Wer die Kosten nicht durch sein Erspartes decken kann, muss dafür einen Sanierungskredit beantragen. Im Unterschied zu einer klassischen Baufinanzierung können Sie bei einem Sanierungskredit von staatlicher Förderung und Zuschüssen profitieren. Mehr dazu lesen Sie bei immowissen.com.

Was ist eine Sanierung?

Bei einer Sanierung handelt es sich um werterhaltende oder auch eine wertsteigernde Baumaßnahme an einem Haus. Das kann ein neues Dach einschließlich Dämmung sein, eine neue Heizungsanlage, neue Fenster mit verbesserter Wärmedämmung oder viele andere Dinge. Die Spannbreite reicht von kleineren Maßnahmen bis hin zu einer Kernsanierung mit Eingriffen in Bausubstanz, Statik und Raumaufteilung. Vielen nehmen einen Umzug bzw. Auszug als Anlass für eine Sanierung, manches muss aber auch einfach gemacht werden. Ein Fassadenanstrich ist vielleicht nach 15 Jahren nötig. Auch im Bad oder in der Küche müssen Sie damit rechnen, dass nach 20 Jahren nicht mehr nur neue Wandfarbe ausreicht. Nicht jeder kann im Alltag genug Geld für eine größere Sanierung zurücklegen. Ein Sanierungskredit ist dann eine interessante Möglichkeit zur Finanzierung solcher Projekte.

Was ist ein Sanierungskredit

Ein Sanierungskredit ist ein speziell für Gebäudesanierungen vorgesehenes Darlehen. Die meisten Banken bieten solche Modelle für Verbraucher an, die ein Eigenheim haben und deren Baufinanzierung bereits ganz oder zu größeren Teilen getilgt ist. Anders als eine Baufinanzierung, die nur zweckgebunden zum Kauf einer Immobilie oder für wertsteigende Maßnahmen verwendet werden darf, kann ein Sanierungskredit auch nur zum Werterhalt eingesetzt werden.

Die Höhe des Sanierungskredits hängt dabei von den Sanierungsmaßnahmen ab. In der Regel können die Banken bereits Darlehen ab 5.000 € vergeben und die Höhe auf maximal 50.000 € begrenzen. Interessant für Hauseigentümer ist, dass ein Sanierungskredit nicht ins Grundbuch eingetragen wird. Denn so fallen keine Kosten für das Grundbuchamt oder einen Notar an. Darüber hinaus können Sanierungskredite staatlich gefördert oder mit einem Förderkredit kombiniert werden.

Eine Reihe Fragen, um Ihr Vorhaben abzuschätzen:

  • Was soll saniert werden? (z. B. Dach, Badezimmer, Heizungsanlage)
  • Wie hoch sind die Kosten dafür?
  • Wie hoch ist Ihr verfügbares Eigenkapital?
  • Wie viel Geld müssen Sie leihen?
  • Kann die Sanierungsmaßnahme gefördert werden (z. B. energieeinsparende Sanierungen)
  • Wenn ja, in welchem Umfang?
  • Wie hoch muss dann noch der Sanierungskredit von der Bank sein?

Staatlich geförderte Sanierungskredite

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergibt zinsgünstige, stattlich geförderte Kredite und Zuschüsse für bestimmte Sanierungsprojekte. Dies sind in erster Linie energieeinsparende Sanierungsmaßnahmen, denn Energieeinsparung ist das erklärte Ziel der Bundesregierung, um die ambitionierten Ziele beim Klimaschutz erreichen zu können. Entsprechende Regelungen und Standardanforderungen an Bauherren finden sich in der Energieeinsparverordnung (EnEV). Auch der Umbau im Sinne der Barrierefreiheit wird staatlich gefördert, damit Senioren und Menschen mit Behinderungen möglichst lange Zeit selbstbestimmt leben können.

Zinsgünstige Sanierungskredite der KfW, teilweise mit Tilgungs- und anderen Zuschüssen, sind z. B.:

  • Kredit 151 für die energetische Sanierung von Bestandsimmobilien bis maximal 100.000 Euro. Staatlicher Tilgungszuschuss: bis zu 27.500 Euro.
  • Kredit 270 für Heizung und Warmwassererzeugung mit erneuerbaren Energien.
  • Kredit 275 für Stromgewinnung aus Sonnenenergie, Photovoltaikanlagen und nachträgliche Ausrüstung mit einem Energiespeicher. Tilgungszuschuss möglich.
  • Kredit 167 als Förderdarlehen zur Umstellung einer bestehenden Heizungsanlage auf erneuerbare Energien. Pro Wohneinheit bis maximal 50.000 Euro.
  • Kredit 159 zur Verbesserung des Einbruchschutzes Ihrer Immobilie und zum altersgerechten Abbau von Barrieren. Pro Wohneinheit bis maximal 50.000 Euro, kein Mindestalter.

Auch beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) können Eigentümer für Sanierungsmaßnahmen Zuschüsse beantragen. So fördert das Bafa beispielsweise die Umstellung von Heizungsanlagen auf erneuerbare Energien, Wärmepumpentechnik oder die Optimierung einer bestehenden Heizungsanlage. Dank solcher Zuschüsse und geförderter Darlehen können Sie die Summe für den Sanierungskredit bei der Bank geringer halten. Für weitere Fragen stehen Ihnen die Experten von immowissen.com gern zur Verfügung.

Tags: AltbauFinanzierungKreditSanierung
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