Steht eine Scheidung an, geht es immer auch um das liebe Geld und darum, wie es aufgeteilt werden soll oder muss. Selbstverständlich gilt das ebenso für ein Haus. Das ist nicht immer einfach und je nach Eigentumsverhältnissen unterschiedlich. Hinzu kommt, dass eine Ehe rechtlich als Zugewinngemeinschaft gilt, und deshalb womöglich ein Ausgleich gezahlt werden muss. Lesen Sie bei immowissen.com weitere Einzelheiten dazu, was bei einer Scheidung mit dem Eigenheim passiert.
Die Ehe als Zugewinngemeinschaft – und das Haus?
Heiraten zwei Personen, so bleibt jeder Alleineigentümer der Sachen, die er in die Ehe mit eingebracht hat, und auch der Dinge, die er während der Ehe allein erworben hat. Steht jedoch eine Scheidung oder eine gerichtliche Trennung an, wird das während der Ehe hinzugewonnene Vermögen – also der Zugewinn – ausgerechnet und zu gleichen Teilen aufgeteilt. Gibt es keinen Ehevertrag, behält jeder das von ihm in die Ehe eingebrachte Vermögen, nur der gemeinsame Zugewinn wird geteilt. Fällt der Zugewinn im Ehezeitraum für beide Partner sehr unterschiedlich aus, muss der Partner mit dem höheren Zugewinn dem anderen einen Zugewinnausgleich zahlen, es sei denn die Partner einigen sich auf eine Aufteilung des Vermögens. Muss bei der Scheidung auch ein Eigenheim „geteilt“ werden, ist das oft nicht einfach, schließlich kann man das Haus nicht einfach in der Mitte zersägen.
Welche Möglichkeiten gibt es, bei der Scheidung das Eigenheim aufzuteilen?
Wertsachen, Sparbücher und auch der Hausrat lassen sich meistens gut aufteilen. Aber was passiert bei der Scheidung mit dem Eigenheim selbst? Verschiedene Varianten sind möglich:
- Praktisch ist es, wenn beide Partner sich darauf einigen können, das Haus zu vermieten und die Einnahmen zu teilen. Das geht aber nur, wenn auch Einigkeit darüber herrscht, wer sich in welchem Rahmen kümmert und wie die sonstigen Rahmenbedingungen und Modalitäten gestaltet sein sollen. Von Vorteil ist, dass ein eventueller Kredit für das Haus weiterlaufen und sogar mit den Mieteinnahmen gemeinsam weiter getilgt werden kann.
- Eine der häufigsten Varianten ist es, dass ein Partner nach der Scheidung das Eigenheim behält und den anderen auszahlt, ihm also seine Hälfte „abkauft“. Zur Festlegung der Summe wird der Wert der Immobilie bestimmt, die möglicherweise noch verbleibende Grundschuld abgezogen und der Betrag durch zwei geteilt. Läuft noch ein Kredit, so wird dieser in der Regel dann auf den neuen Eigentümer übertragen.
- Die einfachste Lösung ist es, das Haus gemeinsam zu verkaufen und den Erlös durch beide Partner zu teilen. Auch hierfür müssen sich die Beteiligten einig sein. Das ist nicht immer einfach, da es bei einem Haus vielfach auch um Emotionen geht und vielleicht noch Kinder aus der Ehe dort wohnen.
- Gibt es volljährige Kinder, kann das Eigenheim bei einer Scheidung auf diese übertragen werden. Bei minderjährigen Kindern muss das Vormundschaftsgericht zustimmen. Zu berücksichtigen ist bei dieser Variante, dass das Kind nicht einfach „ein Haus“ bekommt, sondern das Eigentum mit allen Rechten und Pflichten übergeht.
- Möchten beide Partner nach der Scheidung im Eigenheim wohnen bleiben, kann das Haus so umgebaut werden, dass zwei getrennte Wohnbereiche entstehen. Das gemeinsame Wohnrecht sollte vertraglich festgehalten werden. Damit das Trennungsjahr anerkannt wird, muss aber eine klare Trennung der Lebensgemeinschaft sichtbar sein. Ein weiterhin gemeinsam geführter Haushalt erfüllt diese Kriterien nicht.
Werden sich die Partner nicht einig, was nach der Scheidung mit dem Eigenheim geschehen soll, bleibt nur die Teilungsversteigerung. Dabei wird das Haus von dem zuständigen Vollstreckungsgericht öffentlich versteigert. Dies kann ein Partner einzeln beantragen. Allerdings ist der erzielte Verkaufspreis bei einer solchen Versteigerung meist deutlich niedriger als bei einem richtigen Verkauf und zusätzlich fallen Verfahrenskosten für das Gericht an.
Haben Sie weitere Fragen dazu, wie bei einer Scheidung mit dem Eigenheim vorgegangen wird oder welche Möglichkeiten es gibt, das Vermögen zu teilen, fragen Sie die Experten von immowissen.com. Wir helfen gerne!