Wer nach der Hochzeit ein gemeinsames Haus gekauft hat, hat dafür meist auch einen gemeinsamen Kredit aufgenommen. Doch was geschieht mit diesem Hauskredit, wenn Scheidung droht? Je nachdem, wer Kreditnehmer war oder ist und wer als Eigentümer eingetragen war, ist oder zukünftig sein wird, müssen Regelungen getroffen werden, die für alle zufriedenstellend sind. Weitere Ausführungen dazu lesen Sie jetzt bei immowissen.com.
Kredit – wer haftet?
Die grundsätzliche Regel lautet: Es haftet derjenige für einen Kredit, der bei der Bank als Kreditnehmer eingetragen ist. Wofür der Kredit aufgenommen wurde, ist dabei ohne Belang. Das gilt auch dann, wenn eine Einzelperson einen Kredit für eine gemeinsame Anschaffung – wie beispielsweise ein Haus – aufgenommen hat. In den meisten Fällen ist es jedoch so, dass beide Ehepartner als Kreditnehmer für einen Hauskredit eingetragen sind. Folglich sind auch beide Partner dazu verpflichtet, den Kredit zu tilgen. Wie der Hauskredit nach der Scheidung geregelt wird, hängt unter anderem davon ab, was mit dem Haus geschehen soll.
Beide Partner bleiben Eigentümer
Bleiben beide Partner Eigentümer des Hauses, kann der Hauskredit nach der Scheidung auch von beiden weiter getilgt werden. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn sich die Ehepartner darauf einigen, das Haus nach der Scheidung gemeinsam zu vermieten, oder beide weiterhin darin wohnen möchten. Dann ändert sich an der rechtlichen Situation nicht viel: Beide sind weiterhin Eigentümer, beide leisten weiter die Zahlungen für den Hauskredit – nach der Scheidung sind sie nur keine Ehepartner mehr.
Ein Partner bleibt Eigentümer
Wird nach der Scheidung einer der beiden Ehepartner alleiniger Eigentümer des Hauses und zahlt den anderen Partner aus, gibt es zwei Varianten: den Kredit gemeinsam weiterzuführen oder auf eine Person zu übertragen. Tragen ihn beide weiter, kann der Partner, der ausbezahlt wurde, fordern, dass sein Anteil an den Ratenzahlungen auf eine mögliche Unterhaltsleistung angerechnet wird. Üblicher ist es jedoch, dass die Eheleute in einem solchen Fall vereinbaren, dass der Hauskredit nach der Scheidung nur noch von dem einzigen Eigentümer getragen wird. Dies geschieht natürlich in Absprache mit der Bank, die der Auflösung des alten Kreditvertrags zustimmen und einen neuen aufsetzen muss. Möglicherweise sind dabei Vorfälligkeitsentschädigungen für die vorzeitige Kreditablösung zu zahlen.
Es gibt einen neuen Eigentümer
Sei es, weil das gemeinsame Haus verkauft wird, es zu einer Zwangsversteigerung kommt oder die Immobilie auf ein gemeinsames Kind übertragen wird: Gibt es einen neuen Eigentümer, ist auch die Frage des Hauskredits nach der Scheidung neu zu klären. Der Erlös aus dem Verkauf oder der Versteigerung kann dazu dienen, den Hauskredit und die eingetragene Grundschuld zu tilgen. Die Verfahrensweise im Einzelnen muss mit der Bank abgesprochen werden, und auch hier fallen in der Regel Vorfälligkeitsentschädigungen an. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, dass der neue Eigentümer das alte Darlehen übernimmt. Welches die beste Variante ist, hängt vom Einzelfall und den jeweiligen Kreditbestimmungen ab.
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